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Doris Ahnen: Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte PDF Drucken E-Mail
Sachstand: Am 23. Juni 2010 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Hochschulgesetz novelliert und dabei die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen, die nicht über das Abitur verfügen, zum Hochschulstudium weiter vereinfacht. Während Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte bisher bereits an allen Hochschulen einen ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren können, ermöglicht § 65 HSchG ihnen ab dem Wintersemester 2010/2011 einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, können nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen ohne wie bisher ein Probestudium zu absolvieren. An den Universitäten stehen diesem Personenkreis alle Studiengänge offen, die mit ihrer Berufsausbildung verwandt sind. Damit steht Rheinland-Pfalz beim Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Menschen ohne Abitur ganz vorne im Vergleich der Bundesländer.

Mit dieser Maßnahme verfolgt die Landesregierung zwei wichtige Ziele:

1. Die Realisierung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung
Nach wie vor ergeben sich durch den Abschluss eines Hochschulstudiums hervorragende Chancen auf eine berufliche Zukunft mit gutem Einkommen, interessanter Arbeitstätigkeit und geringem Risiko, arbeitslos zu werden. Immer noch nehmen aber gerade Kinder aus sozial besser gestellten Familien zu einem dreifach höheren Prozentsatz ein Hochschulstudium auf als solche aus Familien mit einem geringeren Einkommen. Kinder aus diesen Familien erwerben entsprechend öfter einen Abschluss in der beruflichen Ausbildung. Zur Herstellung von gleichen Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen leistet die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung einen wichtigen Beitrag.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung eines sozial gerechteren Hochschulzugangs ist die Gebührenfreiheit für das Erststudium für jeden Studierenden, wie sie in Rheinland-Pfalz existiert. Diese Gebührenfreiheit verhindert, dass die Entscheidung für ein Hochschulstudium vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

2. Die Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs

Aufgrund der Auswirkungen des demographischen Wandels wird die Zahl der Erwerbspersonen allmählich abnehmen. Der schnellere technische Fortschritt führt dagegen zu einem Anwachsen der Qualifikationsanforderungen. Um auch in Zukunft in der internationalen Konkurrenz bestehen zu können, müssen wir alle Begabungen und Talente junger Menschen aufgreifen und fördern. Nur durch eine erstklassige Ausbildung können wir dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Dabei spielt der Hochschulbereich eine immer wichtigere Rolle. Es ist sinnvoll, neben dem klassischen Weg zu einem Studium über das Abitur weitere Zugänge zu diesem Ausbildungsweg zu öffnen.

Der Ausbau der ‚dualen’ Studiengänge, die gleichzeitig einen qualifizierten Berufsabschluss und einen Hochschulabschluss bieten sowie der Ausbau berufsbegleitender Studiengänge sind weitere Maßnahmen, um die Zahl der Menschen mit einen Hochschulabschluss weiter zu erhöhen.

Fazit: Rheinland-Pfalz ist führend unter den Bundesländern bei der Öffnung der Hochschulen für alle Schichten der Bevölkerung. Das ermöglicht mehr Bildungsgerechtigkeit und sichert dauerhaft unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit unseren Wohlstand.
 

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